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Begutachtung

Im Auftrag offizieller Auftraggeber werden konkrete Fragen im Rahmen wissenschaftlicher Begutachtungen vorgenommen.

Als Auftraggeber treten zum Beispiel Gerichte, Staatsanwaltschaften, Ämter des Justizvollzugs, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden oder Kantonspolizeien in Erscheinung.

 

Begutachtet werden unter anderem einzelne „Fähigkeiten“ einer Person (beispielsweise die „Waffenfähigkeit“, „Massnahmenfähigkeit“ oder die „Arbeitsfähigkeit“), einzelne Aussagen (die „Glaubhaftigkeit“ einer Zeugenaussage) oder die Frage nach dem Sorgerecht oder der Rückfallgefahr.

 

Der Begutachtungsprozess ist hypothesengeleitet, fallbezogen und den aktuellsten relevanten wissenschaftlichen Theorien, Methoden und Forschungsergebnissen sowie berufsethischen Regelungen der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP sowie der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologe SGRP verpflichtet.

 

Wer wird begutachtet?

Einschätzung der Rückfallgefahr: Jugendliche

Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen: Kinder, Jugendliche und                                                                   Erwachsene

 

 

 

 



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B5 Praxisgemeinschaft für Rechtspsychologie
Seilerstrasse 25
3011 Bern
 

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