Ebenfalls für institutionelle Auftraggeber können dringliche (und daher
schnelle) Beurteilungen vorgenommen werden. Diese betreffen oft ähnliche Bereiche wie bei den Begutachtungen, sind aber in Form und Umfang weniger ausführlich, dafür aber wesentlich rascher
erstellt.
Schnelligkeit kann angezeigt sein, wenn es beispielsweise um die Ermittlung der
Ausführungswahrscheinlichkeit von Drohungen geht und/oder bei Haftfällen.